Gerhard Genser MSc - Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (94.15;94.17)

Ein Gutachten eines Gerichtssachverständigen für Immobilien kann in verschiedenen Fällen benötigt oder von Vorteil sein, darunter:

  1. Scheidungsverfahren: Wenn eine Immobilie im Rahmen einer Scheidung aufgeteilt werden muss, kann ein Gutachten den Wert der Immobilie bestimmen und bei der gerechten Verteilung helfen.

  2. Erbschaftsangelegenheiten: Bei der Aufteilung von Immobilienvermögen unter Erben kann ein Gutachten den Wert der Immobilie bestimmen und Streitigkeiten über den Wert vermeiden.

  3. Zwangsversteigerungen: Vor einer Zwangsversteigerung kann ein Gutachten den Verkehrswert der Immobilie ermitteln und als Grundlage für das Auktionsverfahren dienen.

  4. Baurechtliche Angelegenheiten: Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben oder Baumängeln kann ein Gutachten die Sachlage klären und als Beweismittel vor Gericht dienen.

  5. Enteignungsverfahren: Wenn eine Immobilie im Rahmen eines Enteignungsverfahrens betroffen ist, kann ein Gutachten den Wert der Immobilie bestimmen und als Grundlage für die Entschädigung dienen.

  6. Immobilienkauf: Vor dem Kauf einer Immobilie kann ein Gutachten den Wert der Immobilie bestimmen und als Entscheidungshilfe für den Kauf dienen.

  7. Streitvermeidung.

Diese Liste ist nicht abschließend, da es viele weitere Situationen geben kann, in denen ein Gutachten eines Gerichtssachverständigen für Immobilien von Nutzen sein kann.